Gemeindewald
Die Bildung der Gemeindewälder verlief in der Eifel zweigleisig. In der westlichen Eifel entstand durch das Anerbrecht sogenannter Stockgüter das sind vererbbare Nutzungsrechte einzelner Familien am Wald - vermehrt der Privatwald. Der gemeinschaftliche Wald war eher klein. 

Im hiesigen Raum gab es seit alters her gemeinschaftlichen Wald, in dem alle Haushalte des Dorfes mehr oder weniger große Nutzungsrechte innehatten. Diese gemeinschaftlichen Dorfwälder gingen meist ohne größere gerichtliche Auseinandersetzungen mit den Nutzungsberechtigten in das Eigentum der jeweiligen politischen Gemeinde über. Daher war hier der Anteil des Privatwaldes kleiner. Das im französischen "code civil" für alle Gebiete der Eifel festgeschriebene Realerbteilungsrecht zerstückelte den Privatwald in den folgenden Generationen fortlaufend. In einer Karte von 1763 ist erstmals der "Salmer gemeinde wald" als Nachbar im Süden der "Langen Schneise" eingezeichnet. Die heutigen Staatswaldabteilungen 116 und 110 (vom Pflanzgarten bis westl. des Kapellchens) sind noch als Blankenheimischer Wald ausgewiesen. Der Gemeindewald Salm erstreckte sich vornehmlich nach Südwesten entlang des Hirschbornweges bis zum Hirschhorn und Mückenberg (Muckenberg). Er umfaßte den heutigen Gemeindewald und die jetzige Staatswaldabteilung 79 mit 41,2 ha. Diese weiter entfernte Fläche wurde
um 1860 zum Bau des Pfarrhauses (1863) an den Staat veräußert..

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